Am 01. Februar 1998 trat das Rahmenabkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, in dem insgesamt vier deutsche nationale Minderheiten anerkannt wurden. Hierzu zählen mit deutscher Staatsangehörigkeit etwa 50.000 Dänen aus dem Landesteil Schleswig, die friesische Volksgruppe an der Nordsee-Küstenregion Schleswig-Holsteins, Niedersachsens und Ostfriesland, mit ca. 60.000 das sorbische Volk aus der Niederlausitz in Brandenburg und Oberlausitz in Sachsen, sowie schätzungsweise rund 70.000 Sinti und Roma, die hauptsächlich in den großstädtischen Ballungszentren leben. Die Angehörigen dieser Minderheiten leben in Deutschland in touristisch sowie geschichtlich interessanten Regionen, pflegen hier ihre teils jahrhundertealten Traditionen, ihre eigene Kultur und Sprache.